ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Gesellschaft AR car – CZ s.r.o., ID-Nr.: 27204421, mit Sitz Průmyslová 1208, 271 01, Nové Strašecí

vom 30. 10. 2015

I. Allgemeine Bestimmungen:

  1. Im folgenden Text wird unter einem Kraftwagen ein Lastkraftwagen verstanden, der im Kaufvertrag und im Übergabeprotokoll näher spezifiziert ist. Das Übergabeprotokoll bildet die Anlage des Kaufvertrages. Die Gesellschaft AR car – CZ s.r.o. wird im folgenden Text nur als „Verkäufer“ bezeichnet.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche einen Bestandteil des Vertragstexts darstellen, gelten in Übereinstimmung mit § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften im vollen Umfang, sofern die Vertragsparteien keine anderen abweichenden Vereinbarungen über die Lieferung des Kraftwagens im Kaufvertrag getroffen haben.
  3. Sämtliche Änderungen oder Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen im Kaufvertrag ausdrücklich angeführt werden.
  4. Im Falle eines Widerspruches zwischen dem Text des Kaufvertrages und dem Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der im Kaufvertrag angeführte Text einen Vorrang.

II. Liefertermin des Kraftwagens, Übergang des Eigentumsrechts:

  1. Der Verkäufer übergibt dem Käufer den Kraftwagen erst nach der Entrichtung des Kaufpreises in voller Höhe in dem im Kaufvertrag vereinbarten Termin.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt am Kraftwagen. Er besteht darin, dass das Eigentumsrecht am Kraftwagen auf den Käufer erst im Zeitpunkt einer vollständigen Entrichtung des Kaufpreises (dazu näher Art. IV., Abs. 5) ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der faktischen Übergabe übergeht.

III. Lieferungsbedingungen:

  1. Der Verkäufer hat den Kraftwagen gemäß der im Kaufvertrag und im Übergabeprotokoll angeführten Spezifikation zu liefern.
  2. Technischer Zustand des Kraftwagens und die Festsetzung des allgemeinen Wertes des Kraftwagens sind im Übergabeprotokoll, bzw. in dem durch einen gerichtlich beeideten Gutachter ausgearbeiteten Gutachten, enthalten. Způsobilost k jeho provozu je potvrzena platným osvědčením STK a dalšími doklady uvedenými v předávacím protokolu, odevzdanými společně s automobilem.
  3. Der Übergabeort des Kraftwagens ist der Sitz der Gesellschaft AR car – CZ s.r.o., Průmyslová 1208, 271 01, Nové Strašecí.
  4. Die Schadensgefahr am Kraftwagen geht auf den Käufer im Zeitpunkt seiner Übernahme, also der körperlichen Übergabe des Kraftwagens, der Schlüssel und der Registrierungsdokumente an den Käufer über.
  5. Die Übernahme des Kraftwagens wird vom Käufer durch seine Unterschrift im Übergabeprotokoll bestätigt.

IV. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen:

  1. Der Kaufpreis für den Kraftwagen kann vom Käufer dem Verkäufer in der Form einer Barzahlung, im Wege einer Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers oder mittels einer Leasinggesellschaft entrichtet werden.
  2. Im Falle des Erwerbs des Kraftwagens mittels einer Leasinggesellschaft kann der von der Leasinggesellschaft vorgelegten Vertrag angewendet werden, wobei die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen eine sinngemäße Anwendung finden.
  3. Die vom Interessenten am Kraftwagen entrichtete Vorauszahlung oder Kaution können vom Verkäufer gegen den Kaufpreis nach dem Kaufvertrag aufgerechnet werden.
  4. Im Falle, dass die Entrichtung des Kaufpreises mittels der Leasinggesellschaft realisiert wird, werden die entrichtete Vorauszahlung oder Kaution gegen die Entrichtung der Leasingrate aufgrund einer sog. Dreieraufrechnung (Vereinbarung) zwischen dem Verkäufer, dem Käufer und der Leasinggesellschaft aufgerechnet.
  5. Als entrichtet wird der Kaufpreis aufgrund der Übernahme des Bargeldes in der Höhe des vollen Kaufpreises vom Käufer, oder aufgrund der Gutschrift eines solchen Betrages auf das Bankkonto des Verkäufers betrachtet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Kraftwagen herauszugeben, solange der Kaufpreis in voller Höhe nicht entrichtet wird.

V. Mängelhaftung, Garantie und Reklamationen:

  1. Angesichts der Tatsache, dass es sich um Verkauf eines Gebrauchtwagens mit gültiger staatlicher technischer Kontrolle (TÜV) handelt und dass Gebrauchtwagen vom Käufer persönlich erprobt und besichtigt wurde, gewährt der Verkäufer keine Garantie auf den Kraftwagen im Sinne der Bestimmung § 2113 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Gewährt der Verkäufer eine Garantie auf den verkauften Kraftwagen, nimmt er dies in einer selbständigen Erklärung neben dem Kaufvertrag in der Form der Garantiebedingungen des Verkäufers, oder in der Form eines Garantiescheines vor.
  3. Wurde keine Garantie für die Eigenschaften des Kraftwagens gewährt, haftet der Verkäufer für Mängel, welche der Kraftwagen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer hatte, wenn auch der Mangel später erscheint, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren seit dem Gefahrübergang.
  4. Im Sinne der Bestimmung § 2104 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Käufer den Kraftwagen vor seiner Übernahme von dem Verkäufer ordnungsgemäß zu besichtigen; der Verkäufer garantiert ihm die Möglichkeit, eine relevante Probefahrt durchzuführen. Angesichts dieser Tatsache stehen dem Käufer keine Rechte aus mangelhafter Erfüllung zu, wenn es sich um einen solchen Mangel handelt, welcher vom Käufer mit Aufwand gewöhnlicher Aufmerksamkeit schon im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses erkannt werden musste.
  5. Der Mangel am Kraftwagen, für welchen die Rechte aus mangelhafter Erfüllung zustehen, ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich bekannt zu machen (notifizieren), nachdem dieser in Erscheinung tritt; es ist eine Beschreibung des Mangels anzuschließen, wobei der Käufer nachzuweisen hat, dass der Kraftwagen diesen Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe hatte; anderenfalls stehen ihm keine Rechte aus mangelhafter Erfüllung zu.
  6. Unter Erfüllung der in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen stehen dem Käufer die sich aus der Bestimmung § 2106 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ergebenden Rechte aus der Mängelhaftung zu; konkret handelt es sich vor allem um Beseitigung des Mangels durch die Ausbesserung der Sache, angemessene Kaufpreisermäßigung oder Rücktritt vom Vertrag, und zwar nach der Art und Relevanz des Mangels.

Die Art und der Termin der Beseitigung des Mangels am Kraftwagen werden vom Verkäufer solchermaßen bestimmt, damit die Reklamation so bald wie möglich erledigt wird.

  1. Da es sich um Verkauf eines Gebrauchtwagens handelt, garantiert der Verkäufer nicht die Anzahl der abgefahrenen Kilometer und macht den Käufer darauf aufmerksam, dass der Stand des Kilometerzählers dem tatsächlichen Stand der abgefahrenen Kilometer nicht entsprechen muss.

VI. Personenbezogene Daten:

  1. Der Verkäufer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Käufers nach nachstehenden Regeln. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten umfasst vor allem ihre Erfassung, Speicherung auf Datenträger, Anpassung, Änderung, Ergänzung oder Korrektur, Aussuchung, Benutzung, Aufbewahrung, Blockierung und Liquidation.
  2. Durch den Abschluss des Kaufvertrages erteilt der Käufer dem Verkäufer seine Zustimmung mit Verarbeitung der personenbezogenen Daten betreffend seine Person im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg., über den Datenschutz und des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg., über einige Dienste der Informationsgesellschaft und über Änderung einiger Gesetze. Im Einzelnen handelt es sich um Namen, Familiennamen, Geburtsdatum (bzw. ID-Nr.), Anschrift des Daueraufenthaltes, Anschrift des Wohnortes (bzw. des Sitzes), Nummer des Personalausweises (bzw. des Reisepasses), Emailadresse, bzw. auch Kontonummer, dies alles in dem für die Erfüllung des im Absatz 3 beschriebenen Zwecks notwendigen Maße, und zwar auf unbestimmte Zeit mindestens jedoch während der Existenz der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag.
  3. Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Käufers besteht in der Erfassung und Kontrolle im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit des Verkäufers als Verwalters der personenbezogenen Daten, einschließlich der Sicherstellung einer ordentlichen Identifikation der Vertragsparteien für den Fall eines künftigen Streits, und ferner zur Sicherstellung der Marketingaktivitäten des Verkäufers im Sinne des Art. VII Abs. 1.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten systematisch zu verarbeiten, und zwar automatisiert oder durch andere Mittel im Wege des Informationssystems; er ist auch berechtigt, eine Drittperson mit der Verarbeitung zu beauftragen.
  5. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er seine personenbezogenen Daten genau, vollständig und wahrheitsgemäß anzuführen hat.
  6. Der Käufer wurde darüber belehrt, dass er seine personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung stellt. Die Zustimmung mit Gewährung von personenbezogenen Daten kann jederzeit schriftlich widerruft werden. Verlangt der Käufer schriftlich die Erteilung der Information über die Verarbeitung von seinen personenbezogenen Daten, hat der Verkäufer diese Information unverzüglich zu erteilen, und zwar nur gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten.
  7. Sollte der Käufer der Meinung sein, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Widerspruch mit dem Schutz seines Privat- und persönlichen Lebens stehe oder gesetzwidrig sei, vor allem wenn die personenbezogenen Daten ungenau mit Rücksicht auf den Zweck ihrer Verarbeitung sind, kann er eine Erklärung beim Verkäufer und/oder die Beseitigung der solchermaßen entstandenen Lage verlangen. Vor allem kann es sich um Blockierung oder Durchführung der Korrektur, Ergänzung oder Liquidation der personenbezogenen Daten handeln. Wurde der Antrag nach vorigem Satz als berechtigt befunden, wird der Mangelzustand durch den Verkäufer unverzüglich beseitigt. Wird der Verkäufer dem Antrag nicht stattgeben, steht dem Käufer das Recht zu, sich direkt an die Datenschutzbehörde zu wenden. Diese Bestimmung betrifft nicht die Berechtigung des Käufers, sich mit seinem Antrag an die Datenschutzbehörde direkt zu wenden.

VII. Schlussbestimmungen:

  1. Durch die Unterzeichnung dieser AGB erteilt der Käufer dem Verkäufer eine Zustimmung mit Sendung von Geschäftsangeboten, Informationen und anderer Mitteilungen auf die Emailadresse, die von dem Käufer bei der Unterzeichnung dieser AGB angegeben wurde.
  2. Der Verkäufer und der Käufer sind damit einverstanden, dass sämtliche Vermögensstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Schiedsverfahren durch den Schiedsrichter doc. JUDr. PhDr. Jiří Bílý, CSc., Geburtsnummer 540101/3717, eingetragen in der vom Justizministerium der Tschechischen Republik geführten Schiedsrichterliste, entschieden werden. Der Ort des Abhaltens des Schiedsverfahrens und die Zustellungsadresse des Schiedsverfahrens ist der Sitz der Gesellschaft IAL SE, Organisationseinheit Prag, ID-Nr.: 29031117, Jablonského 640/2, 170 00, Prag 7. Die Kosten des Schiedsverfahrens (Entlohnung des Schiedsrichters) betragen CZK 2.000,- ohne MwSt., wenn der Streitwert den Betrag von CZK 10.000,- nicht übersteigt; CZK 5.000,- ohne MwSt. im Falle, wenn der Streitwert nicht den Betrag von CZK 50.000,- übersteigt, und in sonstigen Fällen 4 % aus dem Streitwert, mindestens jedoch CZK 7.000,- ohne MwSt.
  3. Beide Vertragsparteien erklären, sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gemacht zu haben und vorbehaltslos mit diesen einverstanden zu sein.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und bereits Sie nie nicht entkommen spezielle Angebote und Veranstaltungen aus unserem Haus.